Das Bayerische Oberste Landesgericht war das höchste Gericht in der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Freistaats Bayern. Es wurde im Jahr 1813 in München gegründet und war bis zur Auflösung im Jahr 2006 für die Rechtsprechung in Bayern zuständig.
Das Bayerische Oberste Landesgericht war das Appellationsgericht für alle Zivil- und Strafsachen und hatte die letzte Entscheidungsgewalt in Bayern. Es überprüfte die Entscheidungen der untergeordneten Gerichte und hatte die Befugnis, Urteile aufzuheben oder abzuändern.
Das Gericht war in zwei Senate unterteilt: den Zivilsenat und den Strafsenat. Der Zivilsenat war für Zivilsachen wie beispielsweise Familienrecht, Erbrecht und Vertragsrecht zuständig. Der Strafsenat befasste sich mit Strafrechtlichen Angelegenheiten. Beide Senate bestanden aus Berufsrichtern.
Im Jahr 2006 wurde das Bayerische Oberste Landesgericht aufgelöst und durch den neu geschaffenen Bayerischen Verfassungsgerichtshof ersetzt. Der Verfassungsgerichtshof ist seither für die Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen und Verordnungen zuständig.
Die Auflösung des Bayerischen Obersten Landesgerichts war Teil einer umfassenden Justizreform in Bayern, bei der auch die Zuständigkeiten der verschiedenen Gerichte neu geordnet wurden.
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